Tötungsdelikt
Die Tötungsdelikte finden sich in den §§ 211 ff. StGB. Nach diesen sind folgende Fälle der Tötung zu unterscheiden: Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung, Schwangerschaftsabbruch, Aussetzung und fahrlässige Tötung.