Fachanwalt für Strafrecht

JUDr. Heinz Tausendfreund in Meersburg am Bodensee

Körperverletzung ist nach § 223 StGB entweder jede körperliche Misshandlung, d.h. jede unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die Unversehrtheit des Körpers nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, oder Gesundheitsbeschädigung, die einen Krankheitszustand hervorruft oder steigert.

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