Körperverletzung
Körperverletzung ist nach § 223 StGB entweder jede körperliche Misshandlung, d.h. jede unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die Unversehrtheit des Körpers nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, oder Gesundheitsbeschädigung, die einen Krankheitszustand hervorruft oder steigert.